Zur Ermittlung des Steuerbetrages geben Sie bitte Ihren Reisezeitraum ein, wählen Sie die Unterkunftsart und die Anzahl der Reisenden und klicken Sie auf Berechnen. Im errechneten Gesamtbetrag ist die MwSt enthalten. Die Tarife entsprechen den seit 1. Januar 2018 gültigen Bestimmungen.
Im März 2016 verabschiedete das Balearen-Parlament das Gesetz zur STEUER FÜR NACHHALTIGEN TOURISMUS, alternativ: Touristensteuer. Der offizielle spanische Name lautet "impuesto del turismo sostenible". Seit dem 1. Januar 2018 gelten die aktuell gültigen Tarife.
Steuerpflichtig ist jeder Tourist ab dem 16. Lebensjahr, der auf den Balearen in einer touristischen Unterkunft (Hotel, Finca, Ferienhaus, Apartment, etc.) übernachtet.
Aktuell gültige Tarife (Stand: 2019):
Jeweils zzgl. 10 Prozent Mehrwertsteuer (spanisch: IVA)
Die Höhe der Steuer pro Aufenthaltstag richtet sich nach der Art der Unterkunft, der Haupt- bzw. Nebensaison und der Aufenthaltsdauer.
Neben den unterschiedlichen Tarifen für die Haupt- und Nebensaison ist zu beachten, dass ab dem 9. Aufenthaltstag in der selben Unterkunft der Betrag um die Hälfte sinkt.
Kinder unter 16 Jahren sind von der Steuer ausgenommen.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen, die ihren Basishafen auf den Balearen haben, sind nicht steuerpflichtig.
In fast allen Häusern wird der Eigentümer/Verwalter nach Ihrer Ankunft zu Ihnen kommen, um die Steuer entgegenzunehmen. Bei wenigen Ferienobjekten muss die Zahlung der Abgabe per Überweisung vor Ihrer Ankunft erfolgen.
Angaben zur Zahlung der Steuer entnehmen Sie bitte Ihren Buchungsunterlagen.
Zur Weiterleitung der Steuer an die Behörde benötigt der Eigentümer/Verwalter folgende Daten: Vor- und Nachname sowie Passnummer und Anschrift aller zahlungspflichtigen Personen.